Umzug melden

Ein- und Auszug melden
Sie ziehen um und möchten Ihre Energielieferung für Ihre bisherige Abnahmestelle ab- oder anmelden? Dann setzen Sie sich bitte spätestens 10 Werktage vor dem Umzugstermin mit uns in Verbindung.
Welche Daten werden für die Ein-/Auszugsmeldung benötigt?
Für die Auszugsmeldung:
Name, Vorname
bisherige Verbrauchsstelle (Straße/Hausnummer/Ort)
Kundennummer(n)
Marktlokation des Strom-/Gaszählers (diese finden Sie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung) bzw.
Strom-/Gaszählernummer
Datum Objektübergabe
Zählerstände zum Übergabedatum (spätestens 10 Werktage nach dem Auszugsdatum)
Nachzugsadresse
falls bekannt: Name, Vorname, Anschrift des Hauseigentümers
Für die Einzugsmeldung:
Name, Vorname
neue Verbrauchsstelle (Straße/Hausnummer/Ort)
Datum Objektübergabe
Marktlokation des Strom-/Gaszählers (diese finden Sie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung) bzw.
Strom-/Gaszählernummer
Zählerstände zum Übergabedatum (spätestens 10 Werktage nach dem Einzugsdatum)
Ihren zu erwartenden Strom-/Gasverbrauch
Wie melde ich meinen Ein-/Auszug?
Das Übergabeprotokoll, welches bei jedem Mieterwechsel angefertigt und den beteiligten Parteien zur Verfügung gestellt werden sollte, ist für die Meldung Ihres Ein-/Auszugs ein einfaches Hilfsmittel.
Gerne können Sie jedoch auch unser bereitgestelltes Umzugsformular nutzen.
Einfach und bequem:
Natürlich können Sie uns die oben aufgeführten Daten auch formlos mit einem Brief oder einer E-Mail mitteilen. Ebenso nehmen unsere Kundenbüromitarbeiter Ihre Umzugsmeldung gerne während der regulären Öffnungszeiten in unserem Kundenbüro entgegen.
Wer übernimmt die Zählerablesung bei einem Ein-/Auszug?
Die Zählerstände sollten bei Objektübergabe immer von beiden Parteien gemeinsam abgelesen und in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Anschließend wird das Protokoll von den beteiligten Parteien unterzeichnet. Dieses Übergabeprotokoll können Sie uns anschließend gleich als Umzugsmeldung zur Verfügung stellen.
Die Zählerstände zum Umzug melden Sie uns bitte spätestens 10 Werktage nach der Objektübergabe, andernfalls wird der Verbrauch von Ihrem Netzbetreiber geschätzt.
Kann ich meinen Ein-/Auszug auch noch später melden?
Ja, aktuell können Sie Ihren Ein-/Auszug noch bis zu 6 Wochen rückwirkend bei uns melden. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Achtung!
Ab dem 06.06.2025 tritt in Deutschland die EU-Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist eine rückwirkende Einzugs- oder Auszugsmeldung nicht mehr möglich.
Wer ist für die Meldung eines Ein-/Auszugs zuständig?
Sie als Kunde sind für Ihre Ein-/Auszugsmeldung selbst verantwortlich. In manchen Fällen übernehmen einzelne Vermieter diese Meldung als Service für ihre Mieter. Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie die Meldung vorsorglich selbst bei uns vor.
Kann ich meinen bestehenden Vertrag in mein neues Zuhause mitnehmen?
Dies ist von einigen Faktoren abhängig. Zum Bsp., ob der Umzug im gleichen Strom- oder Gasnetzgebiet stattfindet. Grundsätzlich beliefern wir Sie gerne in Ihrem neuen Zuhause – egal, in welchen Ort Sie ziehen. Ob Sie Ihren bestehenden Vertrag mitnehmen können oder ob der Abschluss eines neuen Vertrages notwendig wird, beantworten wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch, telefonisch unter der Rufnummer 037421 408-40 oder auch per E-Mail unter beratung@vogtland-energie.de.