Netzentgelte
Netzentgelte
Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH stellt ihre Versorgungsnetze gemäß § 20 EnWG diskriminierungsfrei für die Belieferung von Letztverbrauchern zur Verfügung.
Gemäß § 27 Abs. 1 StromNEV veröffentlichen wir die in unserem Stromverteilnetz gültigen Netznutzungsentgelte.
Das novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2020 ermittelt und darauf aufbauend die Netzentgelte für das Jahr 2020 kalkuliert. Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH behält sich bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten vor, die Preisblätter entsprechend anzupassen und neu zu veröffentlichen.
Ausgleichsleistungen
Gemäß § 23 EnWG sind Netzbetreiber denen der Ausgleich des Energieversorgungsnetzes obliegt dazu verpflichtet, Entgelte für Ausgleichsleistungen im Internet zu veröffentlichen.
Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH als Betreiber des örtlichen Elektrizitätsverteilnetzes in Oelsnitz/Vogtl. führt keinen Ausgleich i. S. d. § 23 EnWG durch.
Von den Netznutzern des örtlichen Verteilnetzes der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH werden keine gesonderten Entgelte für Ausgleichleistungen erhoben.