Netzeinspeisung
Datenerhebung EEG - Meldung von EEG-Anlagen an die Bundesnetzagentur
Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sind seit dem 01.08.2014 gemäß § 3 Anlagenregisterverordnung (AnlgRegV) gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 und 3 AnlgRegV registrieren zu lassen, wenn sie:
eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage aufgrund eines Bundesgesetzes erhalten haben,
eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
ihre Anlage endgültig stilllegen,
als Windenergieanlagenbetreiber nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.
Meldungen sind mit dem Meldeformular möglich und müssen drei Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage gemacht werden. Photovoltaikanlagen müssen weiterhin unter Verwendung des PV-Meldeportals der Bundesnetzagentur gemeldet werden; eine Ausnahme hiervon gilt für PV-Freiflächenanlagen, die unter Verwendung des Formulars des Anlagenregisters gemeldet werden müssen.
Den Zugang zum Meldeportal der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) finden Sie unter: www.marktstammdatenregister.de
Anmeldung von Photovoltaikanlagen im Netzbereich der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH
Für die Anmeldung ihrer Photovoltaikanlage im Netzbereich der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH stellen wir Ihnen ein Formular zum download bereit. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH z. Hd. des technischen Leiters.
Netzeinspeisung Strom
Veröffentlichungspflicht der Einspeisungen in das Elektrizitätsnetz der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG:
Wir verweisen auf die durch den Übertragungsnetzbetreiber 50HertzTransmission GmbH veröffentlichten Daten.
Diese können Sie unter http://www.50hertz.com/de/2675.htm abrufen.
Die Verlinkung zur Homepage des Übertragungsnetzbetreibers genügt nach Auffassung der Bundesnetzagentur einer umfassenden Erfüllung der Veröffentlichungspflichten lt. § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG durch den Verteilnetzbetreiber.
Die 50Hertz Transmission GmbH hat einer Verlinkung durch die Verteilnetzbetreiber zugestimmt.