Stromkennzeichnung
Über die Stromkennzeichnung
Gemäß § 42 EnWG sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, u.a. auf der Webseite den Anteil der Energieträger (Kernenergie, Kohle, Erdgas und sonstige fossile Energieträger, erneuerbare Energie gefördert nach EEG, sonstige erneuerbare Energien) am Gesamtenergieträgermix anzugeben. Darüber hinaus sind die Umweltauswirkungen der Stromerzeugung (CO2-Emission und radioaktiver Abfall) aufzuzeigen. Zur besseren Vergleichbarkeit sind die unternehmenseigenen Daten um die Durchschnittswerte der BRD zu ergänzen und grafisch visualisiert darzustellen. Die Stromkennzeichnung der Vogtland-Energie finden Sie unter Download-Center.