Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb
Am 09. September 2008 ist das "Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas" in Kraft getreten. § 21 b Abs. 2 EnWG regelt, dass die Messung der vom Kunden entnommenen Arbeit auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers von einem Dritten durchgeführt werden kann.
Mit Beschluss vom 09.09.2010 (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001) hat die Bundesnetzagentur nunmehr die bereits lange angekündigten Festlegungen insbesondere zu den Wechselprozessen im Messwesen (WiM) und standardisierten Rahmenverträgen für das Verhältnis Netzbetreiber und Messstellenbetreiber erlassen.
Die Festlegungen gelten für die Bereiche Strom und Gas gleichermaßen und adressieren die Marktrollen Netzbetreiber, Lieferant sowie Messstellenbetreiber und sind von diesen umzusetzen.
Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten.
Das MsbG verpflichtet den grundzuständigen Messstellenbetreiber zur Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) in einem bestimmten Zeitraum.
Wir nehmen als Betreiber unseres Energieversorgungsnetzes die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr und übernehmen damit den Messstellenbetrieb für mMe und iMSys.
Ab 2018 werden die bisher eingesetzten herkömmlichen Zähler von uns nach und nach kostenfrei durch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme ersetzt. Der Austausch aller Zähler muss lt. gesetzlicher Vorgaben bis 2032 abgeschlossen sein.
Durch die modernen Messeinrichtungen und die intelligenten Messsysteme erhalten Sie mehr Transparenz bei Ihrem Stromverbrauch gegenüber der bisher eingesetzten Technik.
Folgende Anleitung erklärt Ihnen, wie Sie die Funktionen der modernen Messeinrichtung EasyMeter Q3M nutzen können: