Grund- und Ersatzversorgung Strom
Grund- und Ersatzversorgung für Strom
Hier finden Sie alle Informationen zur Grundversorgung mit Strom im Netz der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH. Verbraucher in anderen Netzgebieten erhalten diese bei ihrem Grundversorger.
Die Grund- und Ersatzversorgung für Strom ist in der Grundversorgungsverordnung geregelt. Der Grundversorgungstarif wird von dem Lieferant (Grundversorger) angeboten, der von der Bundesnetzagentur für Ihren Abnahmeort dafür den Zuschlag erhalten hat.
Der Grundversorgungstarif ist der Basistarif im Bereich Strom. Aus diesem können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen in einen anderen Tarif wechseln.
Die Grundversorgung ist sog. Haushaltskunden vorbehalten. Hierzu zählen private Letztverbraucher unabhängig von der jährlichen Verbrauchsmenge. Weiterhin gehören dazu auch Kunden, die maximal 10.000 kWh im Jahr für den Eigenverbrauch für gewerbliche, berufliche, oder landwirtschaftliche Zwecke abnehmen. Gewerbetreibende, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe über 10.000 kWh (sog. Nicht-Haushaltskunden) können also nicht über die Grundversorgung versorgt werden! Für Nicht-Haushaltskunden besteht im Niederspannungsnetz lediglich die Möglichkeit der dreimonatigen Ersatzversorgung.
Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, erfolgt die Belieferung und Abrechnung im Rahmen der Ersatzversorgung. Hierfür gelten gesonderte, von der Grundversorgung abweichende Allgemeine Preise. Aus der Ersatzversorgung können Sie ohne eine Frist erneut in einen Tarif des Versorgers Ihrer Wahl wechseln.
Ab dem 01.11.2022 gilt ein separater Ersatzversorgungs-Tarif für Haushaltskunden. Das ab diesem Datum gültige Preisblatt für die Ersatzversorgung mit Erdgas für Haushaltskunden ist hier einzusehen: