Grund- und Ersatzversorgung Strom

Grundversorgung leicht erklärt
Die Grundversorgung ist der gesetzlich abgesicherte Stromtarif für die Stromentnahme aus dem Niederspannungsnetz, der automatisch einspringt, wenn kein Stromliefervertrag zu einem Sonderprodukt abgeschlossen wurde. In der Praxis finden sich dazu folgende Beispiele:
Einzug in eine neue Wohnung
keine aktive Entscheidung für einen Stromlieferanten
Sie müssen sich um nichts kümmern – der Strom kommt trotzdem zuverlässig aus der Steckdose. Praktisch, oder?
Die Grundversorgung ist sog. Haushaltskunden vorbehalten. Hierzu zählen private Letztverbraucher unabhängig von der jährlichen Verbrauchsmenge. Weiterhin gehören dazu auch Kunden, die maximal 10.000 kWh im Jahr für den Eigenverbrauch für gewerbliche, berufliche, oder landwirtschaftliche Zwecke abnehmen. Gewerbetreibende, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe über 10.000 kWh (sog. Nicht-Haushaltskunden) können also nicht über die Grundversorgung versorgt werden!
Aus dem Grundversorgungstarif können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen in einen anderen Tarif wechseln. Unsere Sonderprodukte für Normalstrom finden Sie HIER
Was genau ist die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung ist eine kurzfristige Notlösung für maximal 3 Monate, die dafür sorgt, dass Ihr Strom nicht einfach abgeschaltet wird, wenn Ihr bisheriger Anbieter ausfällt. In solchen Fällen übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Ersatzversorgung, sofern die Stromentnahme aus dem Niederspannungsnetz erfolgt.
So kommt eine Ersatzversorgung zustande:
Ihr Stromanbieter hat kein Recht mehr das Stromnetz zu nutzen (z. B. wegen unbezahlter Netzentgelte)
Ihr Stromanbieter ist insolvent
Die Ersatzversorgung ist sog. Haushaltskunden vorbehalten. Hierzu zählen private Letztverbraucher unabhängig von der jährlichen Verbrauchsmenge. Weiterhin gehören dazu auch Kunden, die maximal 10.000 kWh im Jahr für den Eigenverbrauch für gewerbliche, berufliche, oder landwirtschaftliche Zwecke abnehmen. Gewerbetreibende, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe über 10.000 kWh (sog. Nicht-Haushaltskunden) können also nicht über die Ersatzversorgung versorgt werden! Hier greift die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden.
Aus dem Ersatzversorgungtarif können Sie jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in einen anderen Tarif wechseln. Unsere Sonderprodukte für Normalstrom finden Sie HIER
Die Stromgrundversorgungsverodrdnung finden Sie unter folgendem Link: