Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden
Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden
Auf der Grundlage von §38 EnWG in Verbindung mit §3 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV bietet die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH innerhalb des eigenen Netzgebietes Strom im Niederspannungsnetz für Nicht-Haushaltskunden (Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben) zu vorstehenden Preisen an. Das der Belieferung zugrundeliegende Rechtsverhältnis endet spätestens 3 Monate nach Beginn der Belieferung.
Hinweis: Dieser Tarif ist der gesetzlich vorgesehene Auffangtarif für Nicht-Haushaltskunden, für die der Energiebezug keiner Lieferung oder keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann (z. B. auf Grund Wegfalls des bisherigen Versorgers). Die maximale Belieferungsdauer beträgt 3 Monate.