Osterüberraschung des Couponbogens

Unsere Strom- und Gaskunden außerhalb der Grundversorgung sowie alle Internet-Kunden von Oelsnitz.media können den Gutschein-Couponbogen anfordern. Der erste Gutschein kann dabei für die Osterüberraschung UND einen Freibad-Eintritt (17. Mai bis 19. Juni 2024) genutzt werden. Wir wünschen ein Frohes Osterfest!

Stadtwerke Oelsnitz gehen mit intelligenter Ladeinfrastruktur voran

Am 1. März 2024 haben die Stadtwerke Oelsnitz eine beispielhafte Neuerung eingeführt: Die hochmodernen Elektrofahrzeug-Ladestationen, teilgefördert vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr, sind jetzt in Betrieb. Diese innerstädtisch positionierten Ladelampen bieten starke 22 kW AC Ladeleistung pro Ladepunkt.

Die Ladekarten von über 1.000 Anbietern im Hubject/Intercharge-Verbund werden akzeptiert und das Freischalten erfolgt mühelos über RFID-Karten oder direkt aus gängigen Lade-Apps per Handy. Zusätzlich sind die Stationen Plug & Charge-kompatibel und öffnen die Tür zu zukünftig netzdienlichem Laden.

Entlang der Dr.-Friedrichs-Straße wurden bereits sieben Sonderlampenmasten mit dem notwendigen Innenleben bestückt. Zwei dieser Ladepunkte sind ab jetzt in Betrieb. 11 weitere Ladestationen folgen bei steigender Nachfrage.

Neben Innovation und Effizienz setzen die Stadtwerke in der der Karl-Liebknecht-Straße auch auf die Einsparung wertvoller Ressourcen und nutzen 13 Standardlampenmasten mit jeweils einem aktiven Ladepunkt. Sechs dieser Eigenkonstruktionen stehen in naher Zukunft zur Verfügung. Die Ladelampen sind weit mehr als nur Ladewerkzeuge. Durch die Koppelung modernster Lastmanagement-Technologien und dem Daten-Traffic über das eigene Glasfasernetz entstand ein weiteres integrales Puzzleteil, das nicht nur Elektrofahrzeuge mit Energie versorgt, sondern gleichzeitig das Gesamtkonzept eines zukunftsweisenden Smart Grids vorantreibt. Mit dieser wegweisenden Lösung sind die Stadtwerke Vorreiter im Vogtland und bieten damit den Bürgern und Besuchern von Oelsnitz eine innovative und praktische Ladelösung im Herzen der Stadt.

Stromtarife für Neukunden

Durch die kürzlichen Entscheidungen und Veröffentlichungen zum Haushaltsplan 2024 der Bundesrepublik Deutschland und die daraus resultierenden Auswirkungen auf Tarifbestandteile mussten wir unsere Sondertarife für Neukunden überarbeiten. Es sind nunmehr die Produkte Strom Regio, Wärmepumpe Regio* und Wärmespeicher Regio in Oelsnitz/V. sowie den Netzgebieten MitNetz, Verteilnetz Plauen, Stadtwerke Reichenbach, Greizer Energienetze und TEN Thüringer Energienetze verfügbar (*Wärmepumpentarife b. a. W. nur für Bestandsanlagen vor 01.01.2024). Weitere Netzgebiete auf Anfrage über unser Kundenbüro unter 037421 - 40840 oder beratung@swoe.de.

Information zu weiteren Entlastungen durch Korrekturgesetz zum StromPBG ab 01.08.2023

Mit dem Ziel, Heizstromkunden weiter zu entlasten, wurde durch die Bundesregierung nachträglich eine gesonderte Berücksichtigung zeitvariabler Tarife beschlossen – ohne diese speziell auf die Nutzungsart Heizen zu beschränken.

Entgegen der medialen Berichterstattung und der damit verbundenen Erwartungshaltung der Letztverbraucher sowie Energieversorger, erfolgt nach dem Korrekturgesetz StromPBG keine generelle Anpassung des Preisdeckels für Heizstromkunden.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist für eine Anwendbarkeit der zusätzlichen Entlastung nicht die Nutzungsart maßgeblich. Vielmehr bildet die Tarifgestaltung und Erfassungsart der Verbräuche die Grundlage für eine Inanspruchnahme.

Somit findet rückwirkend ab dem 1. August 2023 für Kunden, welche über einen zeitvariablen Tarif mit elektrischer Energie beliefert werden – also mindestens ein HT-Tarif und ein NT-Tarif besitzen – der neue Referenzpreis von 28,00 Cent/kWh Anwendung.

Der bisher gültige Referenzpreis von 40,00 Cent/kWh (sowohl für HT als auch NT) wird nun durch einen Misch-Referenzpreis ersetzt. Hierbei wird zeitanteilig ein Durchschnittspreis aus den bisherigen 40,00 Cent/kWh (HT) und den neu beschlossenen 28,00 Cent/kWh (NT) errechnet. Die entsprechende zeitanteilige Zuordnung erfolgt auf Basis der Schaltzeiten der jeweiligen Verteilnetzbetreiber.

Eine entsprechende Anpassung der Referenzpreise wurde für betroffene Kunden bereits umgesetzt und schriftlich darüber informiert. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.

Sperrzeiten der Verteilnetzbetreiber (Zeitfenster in denen keine Energie entnommen werden kann) finden nach den gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen keine Berücksichtigung, da diese als nicht zeitvariabel gelten.

Weitere Informationen zu den Energiepreisbremsen erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonhotline 0800-78 88 900 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder unter https://www.bmwk.de.

Preisbremsen und Abschläge Strom/Gas für März 2023

Die Anschreiben zur Preisbremse wurden versendet. Die März-Abschläge für Strom und Gas in der abgesenkten Höhe wurden deshalb erst Ende März eingezogen.

Kunden, die von der Preisbremse NICHT betroffen sind, erhalten kein separates Anschreiben. Die in der Vertragsbestätigung bzw. in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 mitgeteilten Abschläge sind wie angegeben zu entrichten.

Von der Preisbremse betroffen sind ausschließlich Kunden, deren Bruttoarbeitspreis laut Tarif über den von der Bundesregierung festgelegten Referenzpreisen liegt. Diese sind für Haushaltskunden (Werte inkl. MwSt.):

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
  • für Wärme 9,5 Cent/kWh
  • für Strom 40 Cent/kWh

Für Industriekunden, deren Verbrauch über den festgelegten Referenzmengen liegt (Strom: 30.000 kWh, Gas: 1.500.000 kWh, Wärme: 1.500.000 kWh) gelten die folgenden Referenzpreise (jeweils netto zuzüglich Netzentgelte, Messstellenentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen):

  • für Gas 7 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
  • für Wärme 7,5 Cent/kWh
  • für Strom 13 Cent/kWh

Großkunden, die von der Bundesregierung als Sonderfälle eingestuft wurden, sind von der Energiepreisbremse ebenfalls nicht betroffen. Details sind in den entsprechenden Gesetzestexten nachzulesen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Anspruchsberechtigung keine Rechtsberatung erteilen können.

Für Fragen zur Energiepreisbremse steht Ihnen auch die neue kostenlose Hotline des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima zur Verfügung: Tel.: 0800 7 888 900.

Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen

Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen, einen Link zum Preisbremsen-Rechner des BDEW sowie einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie unter dem Menüpunkt "Service - Informationen zu den Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen".

Die Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH sind DER Partner in Energiefragen. Egal ob Strom, Gas oder Wärme - wir liefern bundesweit zuverlässig unsere Vogtland-Energie. Seit 2016 gibt es Internet, Telefon und Fernsehen in Lichtgeschwindigkeit unter der Marke Oelsnitz.media. Als Netzbetreiber der Stadt Oelsnitz betreuen wir 280 km Stromnetz, 82 km Gasnetz, das Wärmenetz sowie das ständig wachsende Breitbandnetz. Zum Stadtwerke-Portfolio gehören außerdem das Freibad Elstergarten und die Eisbahn in Oelsnitz/Vogtl., die Straßenbeleuchtung sowie die Verwaltung der Sportstätten.

Fragen zu Energieprodukten beantworten wir unter www.vogtland-energie.de.

Sie haben Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Viel Spaß beim Stöbern.

Ihre Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH